Menu
menu

e-Rechnung

Ein HInweisblatt zur elektronischen Kostenmarke finden Sie hier. 

Der elektronische Rechnungsverkehr bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt.

Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen über die organisatorische Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs ("e-Rechnung") bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt.

Allgemeine Informationen

Das Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt (E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA) dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen. Die Richtlinie legt Regeln für die Verfahren öffentlicher Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und der Durchführung von Wettbewerben fest (Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie). Öffentliche Aufträge sind zwischen einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern und einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern schriftlich geschlossene entgeltliche Verträge über die Ausführung von Bauleistungen, die Lie-ferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen (Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der Richtlinie). Der Gesetzgeber hat die Landesregierung ermächtigt, die organisatorische und technische Ausführung im Verordnungswege zu regeln.

Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter t3://page?uid=64322

Rechtliche Grundlagen

Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen (ABl. L 133 vom 6. 5. 2014, S. 1)

Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt (E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA) vom 27. November 2019 (GVBl. LSA 2019, 938)

Verordnung über die technische und organisatorische Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs bei öffentlichen Aufträgen in Sachsen-Anhalt (E-Rechnungsverordnung - ERechVO LSA) vom 13. März 2020 (GVBl. LSA 2020, 86)

Nutzungsbedingungen

Die allgemeinen Bedingungen für die Nutzung des E-Rechnungsportals des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie hier.

Anmeldung

Hier geht es zur Zentralen E-​Rechnungseingangsplattform

Leitweg-ID

Die für die Übersendung der E-Rechnung erforderliche Leitweg-ID der Dienststelle lautet: … 

(Die Leitweg-ID ist derzeit noch nicht vergeben. Sobald die Leitweg-ID vergeben ist, wird sie hier veröffentlicht.)

Wichtiger Hinweis

Anträge in Rechtssachen sowie Vergütungsansprüche (z.B. Vergütungsansprüche des beigeordneten Rechtsanwalts oder bestellten Pflichtverteidigers, eines Sachverständigen, Dolmetschers oder Übersetzers, eines Betreuers oder Vormunds) können nicht über die zentrale Rechnungseingangsplattform geltend gemacht werden.