Beratungshilfe
Ab 01.01.2014 entfällt die bisher praktizierte Vorgehensweise der sofortigen Prüfung der Anträge im hiesigen Amtsgericht an jedem Dienstag.
Formulare mit den Anträgen und Hinweisen für die Gewährung von Beratungshilfe liegen sodann in der Wachtmeisterei im Hauptgebäude des Amtsgerichts zur Abholung bereit. Bitte prüfen Sie, ob das hiesige Amtsgericht für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist. Hierzu finden Sie unter der Karteikarte "Service" ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis.
Die Beratungshilfe soll es den Bürgern mit geringem Einkommen ermöglichen, sich außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens rechtlich beraten und vertreten zu lassen. Wer Anspruch auf Beratungshilfe hat und wie man diesen Anspruch geltend macht, können Sie der Broschüre "Recht muss Recht bleiben" des Justizministeriums entnehmen, die Sie hier herunter laden können.
Die Anträge werden nach Einreichung auf der Geschäftsstelle für Beratungshilfesachen beim Amtsgericht im schriftlichen Verfahren durch die zuständigen Rechtspfleger sodann bearbeitet und entschieden.
Sie haben auch die Möglichkeit, den "Antrag auf Beratungshilfe", der Hinweise zum Ausfüllen enthält, hier herunter zu laden.
Bitte beachten Sie auch die Anlage 2 "Wichtige Hinweise" und den "Fragebogen" (Anlage 3 zum Antrag).